Der langwierige Streit um „Made in EU“-Auflagen zur Stärkung europäischer Produzenten erreicht einen Wendepunkt. Während Staaten wie Frankreich eine strikte Bevorzugung heimischer Unternehmen fordern, pocht Deutschland auf den Zugang zu internationalen Märkten und warnt vor protektionistischen Tendenzen. Auf dem Sondergipfel in Alden Biesen standen Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit konträren Positionen diesem Konflikt gegenüber. Die EU-Kommission versucht nun, eine Brücke zwischen diesen Ansichten zu schlagen und die Bedenken Berlins ernst zu nehmen, um eine Eskalation zu vermeiden. Die Debatte hat nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche Dimensionen, da Ökonomen vor negativen Auswirkungen eines überzogenen Protektionismus warnen, der sich als Bumerang erweisen könnte.
Ein neuer Entwurf zum „Industrie-Beschleuniger-Gesetz“, der der F.A.Z. vorliegt und vor dem März-Gipfel vorgelegt werden soll, zeigt die Bereitschaft der EU-Kommission, von einer totalen Abschottung wichtiger Sektoren abzurücken. Künftig könnten Unternehmen aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen als heimische Unternehmen eingestuft werden. Dies ist dann der Fall, wenn sie einen „Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und wirtschaftlichen Sicherheit der Union“ leisten können. Diese Regelungen sollen vor allem öffentliche Ausschreibungen sowie staatliche Prämien und Steuervergünstigungen betreffen. Die Kommission hat dabei energieintensive Produkte, Schlüsseltechnologien wie Solaranlagen und Elektrolyseure sowie Elektrofahrzeuge im Fokus, um die strategische Autonomie der EU zu sichern, ohne den internationalen Handel völlig zu blockieren.
Die Entscheidung, welche Staaten konkret von dieser Gleichbehandlung als „Made in EU“ profitieren, soll die Kommission in separaten Rechtsakten vorschlagen. Das Kriterium der Beitragsleistung zur EU-Wirtschaft ließe sich grundsätzlich auf alle Partner anwenden, mit denen die EU bereits Handelsverträge abgeschlossen hat. Allerdings müssten die EU-Mitgliedstaaten dieser Einstufung „Fall für Fall“ zustimmen. Dies bleibt weit entfernt vom „Made-with-EU“-Ansatz, den Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche forderte und der Handelspartner automatisch mit einbeziehen würde. Eine Ausnahme bildet die Pflicht zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen für ausländische Investoren in strategischen Feldern, hier sollen diese Auflagen hauptsächlich gegen China gerichtet sein und nicht für Länder mit bestehenden Handelsverträgen gelten, was ein wichtiges Zugeständnis an offene Märkte darstellt. Zudem sind Gutschriften für Autohersteller bei Nutzung von grünem Stahl und Kleinstelektrowagen aus der EU geplant, um die CO2-Flottengrenzwerte zu optimieren.
Die Spannung vor dem nächsten EU-Gipfel bleibt hoch. Während der französische Präsident Macron weiterhin eine gezielte Bevorzugung europäischer Produkte in „strategischen Sektoren“ fordert, hält Bundeskanzler Merz an seiner Agenda der Marktöffnung fest. Die deutsche Regierung und Ökonomen sind skeptisch gegenüber zu strikten Protektionismusmaßnahmen, die den europäischen Binnenmarkt schwächen und Handelsbeziehungen belasten könnten. Die Debatte verdeutlicht den Balanceakt der EU zwischen dem Schutz eigener Industrien und der Aufrechterhaltung offener und fairer Handelsbeziehungen. Der endgültige Gesetzestext des Industrie-Beschleuniger-Gesetzes dürfte bis zur Veröffentlichung noch Änderungen erfahren, da die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten weiterlaufen.

