Im aufsehenerregenden Prozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, hat die Verteidigung in Oslo einen Freispruch von den schwerwiegenden Vergewaltigungsvorwürfen gefordert. Laut übereinstimmenden Medienberichten, darunter die Zeitung Verdens Gang, argumentierte Høibys Verteidiger Petar Sekulic, dass keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung in den vier angeklagten Fällen von Vergewaltigung vorlägen. Für andere Delikte schlug die Verteidigung jedoch eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren vor, was die Komplexität des Verfahrens unterstreicht.
Der 29-Jährige ist nach norwegischem Recht in vier Fällen der Vergewaltigung angeklagt. Dabei soll er Frauen im Genitalbereich berührt oder in einem Fall penetriert haben, während diese schliefen oder einen Blackout erlitten. Høiby soll diese mutmaßlichen Taten sogar gefilmt haben. Die Verteidigung stellt die Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Opfer infrage, insbesondere die einer Frau, der ein „lockerer Umgang mit der Wahrheit“ unterstellt wird und die möglicherweise während der sexuellen Handlungen wach gewesen sei. Die Verteidigung betont, dass die von Høiby selbst aufgenommenen Videos keine eindeutigen Beweise für eine Vergewaltigung darstellten und somit Aussage gegen Aussage stehe.
In weiteren Fällen verwies Sekulic darauf, dass einige der Frauen vor den angeblichen Übergriffen bereits einvernehmlichen Sex mit Høiby gehabt hätten, sich von seinem Status angezogen fühlten und sich freiwillig auf One-Night-Stands einließen. Es sei nicht eindeutig zu klären, ob sie tatsächlich schliefen. Neben den Vergewaltigungsvorwürfen werden Høiby eine Reihe weiterer Delikte vorgeworfen, darunter Gewalt, Körperverletzung, Verstöße gegen ein Kontaktverbot, diverse Verkehrsdelikte und der Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana, von denen er einige zugibt.
Ein erheblicher Teil der Anklagepunkte, nämlich 20 von insgesamt 40, bezieht sich auf häusliche Gewalt gegen seine Ex-Freundin, mit der er seit Herbst 2023 zusammen war. Auch hier plädieren die Verteidiger auf Freispruch, wobei im Falle einer Verurteilung eine Gesamtstrafe von zwei Jahren als angemessen erachtet wird. Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert eine Verurteilung in 39 von 40 Punkten und eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten Haft, zuzüglich eines zweijährigen Kontaktverbots gegenüber der Ex-Freundin. Die bereits in Untersuchungshaft verbrachte Zeit soll angerechnet werden.
