Letztes Verfahren offiziell eingestellt
Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit Schreiben vom 23. Februar 2026 (Aktenzahl 608 St 1/24v – 1.48) das letzte noch offene Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer Martin Ho eingestellt. Damit sind sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Ho abgeschlossen.
Die Ermittlungen betrafen den Verdacht der betrügerischen Krida gemäß § 156 StGB. Auslöser waren Anzeigen, die im Herbst 2023 unter anderem von der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie von einem Masseverwalter eingebracht wurden und von intensiver medialer Berichterstattung begleitet waren.
Hohe Kosten durch umfangreiche Ermittlungen
Im Zuge des Verfahrens beauftragten die Behörden mehrere Gutachten. Diese Maßnahmen verursachten Ermittlungsaufwendungen im hohen sechsstelligen Bereich, die von der öffentlichen Hand getragen wurden.
Keine weiteren Verfahren anhängig
Am 25. Februar 2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien zusätzlich, dass gegen Martin Ho und sein gesamtes geschäftliches Umfeld keine weiteren Ermittlungen geführt werden.
In den vergangenen Jahren gingen mehrere Anzeigen gegen den Unternehmer ein. Die zuständigen Behörden stellten jedoch sämtliche Verfahren ein, da sich der jeweilige Verdacht im Verlauf der Ermittlungen nicht erhärten ließ.
Kritik an politischer Instrumentalisierung
Im Zusammenhang mit den Anzeigen wird Kritik an einem möglichen Missbrauch des Rechtssystems laut. Beobachter vermuten, dass einzelne Anzeigen gezielt eingebracht worden sein könnten, um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen und den Unternehmer öffentlich zu diskreditieren.
Der Einsatz strafrechtlicher Anzeigen zur medialen Skandalisierung oder zur Schädigung der Reputation gilt aus rechtsstaatlicher Sicht als problematisch und wird entsprechend kritisch bewertet.
Verteidigung betont vollständige Entlastung
Der Strafverteidiger Nikolaus Rast betont die rechtliche Bedeutung der Entscheidung:
„Die Vorwürfe gegen Martin Ho waren zu keinem Zeitpunkt begründet. Die Einstellung der Ermittlungen bestätigt eindeutig, dass sich mein Mandant als Unternehmer nichts zuschulden kommen ließ. Die rund zweijährigen Ermittlungen stellten dennoch eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung dar. Das Verfahren zeigt nun klar, dass Martin Ho stets korrekt gehandelt hat.“

