Das Bundeskartellamt schlägt Alarm: Die Marktmacht der führenden deutschen Stromerzeuger RWE, Leag und EnBW hat erheblich zugenommen. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung der Behörde für den Zeitraum Mai 2024 bis April 2025 hervor. Insbesondere Kraftwerksbetreiber könnten demnach bereits bei vergleichsweise niedrigen Marktanteilen die Marktpreise maßgeblich beeinflussen. Die Untersuchung fokussierte darauf, wie häufig ein Stromerzeuger unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage ist. Übersteigt der Anteil dieser kritischen Stunden fünf Prozent der Jahresstunden, wird eine marktbeherrschende Stellung vermutet. Die Ergebnisse sind eindeutig: RWE liegt deutlich über dieser Schwelle, und auch für Leag wurden Werte oberhalb der Vermutungsschwelle festgestellt. Die Werte für EnBW nähern sich der Schwelle an, überschreiten sie jedoch noch nicht.
Eine schnelle Entspannung der angespannten Marktmachtverhältnisse ist laut Bundeskartellamt nicht in Sicht. Obwohl die Bundesregierung Ausschreibungen für den geförderten Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten angekündigt hat, werden diese frühestens in einigen Jahren zu einer spürbaren Ausweitung des Angebots auf dem Strommarkt führen. Die Effektivität dieser Maßnahmen für den Wettbewerb hängt maßgeblich davon ab, welche Anbieter die neuen Kapazitäten betreiben werden. Behördenpräsident Andreas Mundt betonte daher die Notwendigkeit, die Ausschreibungen gezielt dafür zu nutzen, bestehende Marktmacht abzubauen. Mehr Wettbewerb auf den Stromerzeugungsmärkten sei entscheidend und würde sich nachhaltig in Form von niedrigeren Preisen für die Endverbraucherinnen und Verbraucher auszahlen.
Die aktuelle Entwicklung der Marktmacht ist direkt auf die Energiekrise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 zurückzuführen. Die damals unsichere Erdgasversorgung zwang Deutschland dazu, den Gasverbrauch durch Gaskraftwerke zu begrenzen. Als Reaktion darauf wurde die temporäre Wiederinbetriebnahme alter Kohlekraftwerke, wie beispielsweise des Kohlekraftwerks Neurath bei Köln, bis zum Frühjahr 2024 erlaubt, um die Stromproduktion zu sichern und den Markt zu stabilisieren. Diese Maßnahme sollte die Abhängigkeit von Gas reduzieren und die Energieversorgungssicherheit gewährleisten, hatte jedoch weitreichende Konsequenzen für die Struktur des Strommarktes.
Mit dem Auslaufen dieser Sonderregelung für Kohlekraftwerke und weiteren geplanten Abschaltungen im Zuge des Kohleausstiegs ist das inländische Stromangebot spürbar knapper geworden. Diese Verknappung hat weitreichende Auswirkungen: Sie führt tendenziell zu höheren Strompreisen für Haushalte und Industrie, erhöht die Abhängigkeit von wenigen großen Anbietern im Stromerstabsatz und verstärkt zudem die Bedeutung von Stromimporten, insbesondere in Zeiten geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Solaranlagen. Das Kartellamt sieht hier eine kritische Entwicklung, die aktiv angegangen werden muss, um fairen Wettbewerb und stabile Preise zu sichern.

