Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ölförderung auf der Nordsee-Bohrinsel Mittelplate mit sofortiger Wirkung eingestellt werden muss. Dies ist eine direkte Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einem Eilverfahren. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis besitzt, da eine alle zwei Jahre notwendige Bestandsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Insbesondere sei die Verträglichkeitsprüfung gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) ausgeblieben. Das Gericht untersagte die Förderung daher bis auf Weiteres, wobei eine Beschwerde des Betreibers keine aufschiebende Wirkung hat. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Einschnitt in die langjährige Ölförderung im Wattenmeer.
Die Deutsche Umwelthilfe bejubelte das Urteil als einen “historischen Sieg” für den Schutz des Wattenmeeres. Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer, betonte die Wichtigkeit, Deutschlands größtes Weltnaturerbe nicht ohne gründliche Prüfung der Umweltauswirkungen auszubeuten. Er hob hervor, dass das Wattenmeer ein äußerst empfindliches und wertvolles Ökosystem Europas sei, das nicht weiter durch Ölförderung gefährdet werden dürfe. Zudem kritisierte die DUH den Zustand der Plattform als veraltet und warnte vor einem steigenden Unfallrisiko mit jedem weiteren Betriebstag. Die Umweltschützer haben seit Jahren intensiv gegen den Weiterbetrieb der Plattform gekämpft und ihre Bedenken bezüglich der Umweltauswirkungen immer wieder geäußert.
Der Betreiber Wintershall Dea Deutschland kündigte an, die Gerichtsentscheidung sorgfältig zu prüfen. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich überzeugt, dass die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Bohr- und Förderinsel Mittelplate unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgte. Auch der Betrieb der Anlage sei stets unter enger staatlicher Beaufsichtigung und im Einklang mit den bestehenden Regelungen erfolgt. Die DUH hatte bereits im Oktober 2023 Widerspruch gegen die Ölförderung eingelegt, welcher jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Die Umweltschützer argumentierten, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß FFH-Verträglichkeitsprüfung anhand der Betriebspläne nie umfassend geprüft worden seien, auch nicht für den Zeitraum 2024 bis 2026. Dies führte letztlich zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate findet seit 1987 statt. Nach Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gewonnen. Schätzungen zufolge könnten noch zehn bis 15 Millionen Tonnen Öl gefördert werden. Diese jüngste Entscheidung des Gerichts kommt in einer Zeit, in der das schleswig-holsteinische Energieministerium im Mai 2024 bereits erklärt hatte, keine neuen Genehmigungen für die Erschließung weiterer Ölfelder mehr zu erteilen. Wintershall Dea hatte daraufhin entsprechende Anträge zurückgezogen, was bedeutet, dass die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer spätestens 2041 enden soll. Der Förder-Stopp für Mittelplate ist somit ein wichtiger Schritt im breiteren Kontext des Ausstiegs aus der Ölförderung in dieser sensiblen Region.

