Im Januar 2021 wurde das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel als erste nachgeordnete Behörde des Auswärtigen Amtes gegründet. Der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) sprach von einer notwendigen Reaktion auf “gestiegene Ansprüche an die deutsche Außenpolitik” und versprach Effizienzgewinne in Personal- und Immobilienverwaltung sowie Entlastung bei der Visaantragsbearbeitung. Die Ziele waren ambitioniert: ein Wachstum auf 1000 Mitarbeitende. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) lobten bei einem Besuch im Januar 2023 die geplante “hochleistungsfähige Behörde” zur Fachkräftegewinnung.
Der Bundesrechnungshof trübt dieses Bild jedoch erheblich. Ein 22-seitiger Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der dem SPIEGEL vorliegt, kritisiert “erhebliche Mängel bei der Errichtung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten”, die dessen Leistungsfähigkeit hemmen. Die Prüfer werfen dem Auswärtigen Amt gravierende Steuerungs- und Organisationsdefizite vor. Das BfAA habe “kein verbindliches haushaltswirtschaftliches Fundament”, und es fehlten “wesentliche Basisdaten” für die Ressourcensteuerung, einschließlich Personalbedarfs-, Sach- und Gemeinkostenermittlung. Der Rechnungshof warnt vor “erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt” durch das Vorgehen des AA, was auch den aktuellen Außenminister Johann Wadephul (CDU) betreffen könnte.
Die Prüfbehörde hält dem Auswärtigen Amt zudem vor, einen fast sechs Jahre alten Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags “nach wie vor” nicht erfüllt zu haben. Bereits im Mai 2020 wurde das AA aufgefordert, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum BfAA zu konkretisieren, Personal-, Sach- und Gemeinkosten zu ermitteln sowie den Erfüllungsaufwand mit belastbaren Aussagen zu belegen. Ein Konzept zur Neuordnung der von Aufgabenverlagerung betroffenen Abteilungen in der AA-Zentrale, inklusive der Ermittlung freiwerdender Kapazitäten, war ebenfalls verlangt worden. Laut Bundesrechnungshof wurde dies überwiegend nicht umgesetzt, was auf fundamentale Defizite in Planung und Transparenz hindeutet.
Das Auswärtige Amt erklärte in seiner Stellungnahme, die angemeldeten Mehrbedarfe für das BfAA seien auf erst nach der Planung eingetretene Entwicklungen zurückzuführen. Eine Evaluierung der BfAA-Errichtung, inklusive der Wirtschaftlichkeit, sei noch für dieses Jahr geplant. Die abschließende “Bewertung und Empfehlung” der Prüfer ist jedoch vernichtend: Das AA habe die Errichtung und den Aufbau des BfAA “unzureichend betrieben” und finanzwirtschaftlich wie organisatorisch “unverzichtbare Untersuchungen nicht oder nicht im gebotenen Maße vorgenommen”. Das Vorgehen fuße “haushalterisch vorrangig auf groben Schätzungen und pauschalen Annahmen statt auf nachvollziehbar belegten Berechnungen”. Das Auswärtige Amt muss nun die festgestellten Mängel beheben, um die Funktionsfähigkeit des BfAA sicherzustellen.

