Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein hatte versucht, ein Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotoren nach November 2030 gerichtlich zu erwirken. Bereits in den Vorinstanzen in München und Stuttgart waren die Klagen erfolglos geblieben. Nun hat der BGH die Revisionen der DUH als letzte Instanz zurückgewiesen und damit eine gerichtliche Verpflichtung der Autohersteller zu einem früheren Verbrenner-Aus ausgeschlossen. Damit ist vorerst klar, dass die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe nicht gerichtlich erzwungen werden kann.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen über staatliche Vorschriften hinaus von Zivilgerichten zu spezifischen Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der DUH hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Sie argumentierten, dass BMW und Mercedes durch den Verbrauch eines zu großen Teils des CO₂-Budgets den politischen Handlungsspielraum einschränken würden, was wiederum spätere weitreichende Maßnahmen und damit ihre Freiheitsrechte beeinträchtigen würde. Diese Argumentation lehnte sich stark an den wegweisenden Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, der den Staat zur Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes verpflichtet hatte, um zukünftige Freiheitseinschränkungen zu vermeiden.
Der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe bestätigte nun, dass Privatpersonen solche Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen können. Die Richter befanden, dass die Kläger durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt seien. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte, dass die Festlegung eines Rest-Budgets für CO₂-Emissionen bislang deutschlandweit gelte und nicht auf einzelne Sektoren oder gar Unternehmen beziehbar sei. Dies zu regeln, sei primär Aufgabe der Politik und des Gesetzgebers, der die Verantwortung für den Klimaschutz trage, nicht der Rechtsprechung. Der BGH unterstrich damit die Rolle des Parlaments als Gestalter der Klimapolitik.
Nach der Verhandlung hatten sowohl Mercedes als auch BMW betont, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen Sache des Gesetzgebers und nicht der Gerichte seien. Ein BMW-Sprecher formulierte es prägnant: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal geführt werden. Trotz des Rückschlags kündigte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz an, das BGH-Urteil genau zu prüfen und dann über einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Die Debatte um die Verantwortlichkeiten im Klimaschutz bleibt damit virulent.

