Die ehemalige Chefin der Bremer Asylbehörde, Ulrike B., verliert infolge der sogenannten Bremer Asylaffäre aus dem Jahr 2018 ihren Status als Beamtin. Dies bestätigte das Bremer Verwaltungsgericht auf Nachfrage, nachdem der Spiegel zuvor darüber berichtet hatte. Mit dem Entzug des Beamtenstatus geht auch ihr Pensionsanspruch verloren, lediglich anderthalb Jahre vor der eigentlichen Pensionierung. Stattdessen wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und eine Berufung in der nächsthöheren Instanz ist grundsätzlich zulässig. Die schriftliche Begründung des Urteils wird erst nach den Osterfeiertagen erwartet, woraufhin die Frist für einen möglichen Antrag auf Berufung beginnt.
Ulrike B. stand bereits 2018 im Verdacht, als damalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr als 1.000 Asylbewerber bevorteilt und ihnen unrechtmäßig den Erhalt von Aufenthaltstiteln ermöglicht zu haben. Dieser ursprüngliche Verdacht, der im Zusammenwirken mit zwei Anwälten entstanden sein soll, konnte sich jedoch in einem darauf folgenden Strafverfahren im Jahr 2021 nicht bestätigen. Das strafrechtliche Verfahren wurde damals gegen die Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt, ohne eine Verurteilung.
Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang hatte das Bamf jedoch eine Disziplinarklage gegen Ulrike B. eingereicht. Der Vorwurf lautete, sie habe gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen. Konkret wurden ihr Geheimnisverrat in 41 Fällen sowie Vorteilsnahme vorgeworfen. Auf strafrechtlicher Ebene wurde die Verfolgung des Vorwurfs des Geheimnisverrats ebenfalls gegen eine Geldauflage eingestellt. Im Fokus der Disziplinarklage standen die Weitergabe interner Mails und eines Datensatzes zu 3.638 Asylbewerbern an einen Asylanwalt. Darüber hinaus soll sie von dem Juristen eine Kaffeemaschine und ein Tablet erhalten sowie Hotelübernachtungen von ihm bezahlt bekommen haben.
Die ehemalige Behördenleiterin wies die Vorwürfe der Vorteilsnahme teilweise ab. Sie gab an, die angenommenen Gegenstände, die teils von der Frau des Anwalts übergeben worden sein sollen, seien defekt und materiell wertlos gewesen. Auch die Kosten für die Hotelübernachtungen habe sie dem Asylanwalt nachträglich erstattet. Allerdings räumte Ulrike B. dem Bericht zufolge die Weitergabe der Daten und somit den Geheimnisverrat ein. Das nun erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichts markiert einen entscheidenden Schritt in der Aufarbeitung der Bremer Asylaffäre, dessen endgültiger Ausgang jedoch noch aussteht.
