Die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet eine Todesliste von Politikern und Amtsträgern geführt haben soll. Im vergangenen November wurde der Deutsch-Pole Martin S. durch die GSG 9 festgenommen, nachdem er verdächtigt wurde, im verborgenen Teil des Internets zur Ermordung hochrangiger Persönlichkeiten aufgerufen und Spenden dafür gesammelt zu haben. Auf der vom SPIEGEL offengelegten Liste sollen sich Namen wie der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) befunden haben, was die Brisanz des Falls unterstreicht.
Dem Beschuldigten werden von der obersten deutschen Anklagebehörde schwere Vorwürfe gemacht: Terrorismusfinanzierung und die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit seiner Festnahme in Dortmund im November befindet sich Martin S. in Untersuchungshaft. Laut den Ermittlungen soll er seit mindestens Mai vergangenen Jahres auf einer anonymen Plattform zu Attentaten auf namentlich genannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aufgerufen haben. Diese Plattform, mutmaßlich unter dem Namen ‘Assassination Politics’, bot Anleitungen und detaillierte Informationen zu den geplanten Taten.
Die im Darknet betriebene Plattform enthielt nicht nur Namenslisten, sondern auch von S. selbst ausgesprochene ‘Todesurteile’ und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen. Darüber hinaus sollen sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer veröffentlicht worden sein. Der Mann forderte zudem Spenden in Kryptowährung ein, die als Kopfgeld für die Tötungen ausgelobt werden sollten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mit diesen Aufrufen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland destabilisieren gewollt zu haben, was die gravierende Natur seiner Handlungen betont.
Recherchen des SPIEGEL zufolge fanden die Ermittler auf der Plattform auch ‘Strafakten’ gegen Politiker, Richter und Staatsanwälte sowie rechtsextreme, rassistische und verschwörungsideologische Inhalte, teilweise mit Bezügen zur Coronapandemie. Die Liste der Todeskandidaten soll über 20 Namen umfasst haben. Martin S. soll zumindest zeitweise Kontakte in die rechtsextreme Szene unterhalten haben, was auf ein tief verwurzeltes extremistisches Gedankengut hindeutet. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden und damit den Weg für einen möglichen Prozess ebnen.

