Die EU Fluggastrechte Reform bleibt nach aktuellen Verhandlungen deutlich verbraucherfreundlicher als zunächst befürchtet. EU-Staaten haben ihre Forderung nach strengeren Regeln bei Flugverspätungen aufgegeben. Damit bleibt es bei den bisherigen Entschädigungsansprüchen für Passagiere in Europa.
Nach Angaben aus Verhandlungskreisen soll die Entschädigung weiterhin ab drei Stunden Verspätung gelten. Reisende behalten damit ihr Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug deutlich zu spät ankommt. Auch die Höhe der Entschädigungen bleibt unverändert.
Die Einigung gilt als wichtiger Fortschritt in den seit Wochen laufenden Gesprächen zwischen EU-Staaten und dem Europäischen Parlament. Eine erste politische Zustimmung steht noch aus. Danach müssen sowohl das Parlament als Ganzes als auch die Mitgliedstaaten die Reform offiziell bestätigen. Erst dann kann sie in Kraft treten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begrüßte die Entwicklung. Sie sprach von einem klaren Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders wichtig sei, dass die zentrale Regel zur Drei-Stunden-Grenze erhalten bleibe. Auch die bestehende Entschädigungshöhe bleibe bestehen.
Die Entschädigungsbeträge richten sich weiterhin nach der Flugdistanz. Passagiere erhalten 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer. Bei Strecken bis 3.500 Kilometer sind es 400 Euro. Für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer bleiben 600 Euro vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft mehr Transparenz für Reisende. Fluggesellschaften sollen künftig klarer informieren, welche Rechte Passagiere im Fall von Verspätungen oder Ausfällen haben. Außerdem sollen Informationen zu Handgepäckpreisen besser vergleichbar werden. Damit sollen versteckte Zusatzkosten leichter erkennbar sein.
Auch die Definition von sogenannten außergewöhnlichen Umständen soll präziser werden. Diese Regel ist wichtig, da Airlines in solchen Fällen keine Entschädigung zahlen müssen. Ziel ist es, Streitfälle zwischen Passagieren und Fluggesellschaften zu reduzieren.
Die Diskussion über die Reform läuft bereits seit längerer Zeit. Die EU-Staaten hatten ursprünglich vorgeschlagen, Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung zu gewähren. Das Europäische Parlament hatte sich jedoch klar für die bisherige Drei-Stunden-Regel ausgesprochen. Nun konnte sich diese Position durchsetzen.
Neben den Verspätungsregeln enthält die geplante Reform weitere Änderungen. Dazu gehören neue Vorgaben für Handgepäck, bessere Regeln für Familien bei Sitzplatzreservierungen sowie Klarstellungen zu Kosten, wenn Flugabschnitte nicht genutzt werden. Auch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen in die neuen Vorschriften einfließen.
Die bestehenden Fluggastrechte in der EU gelten im Kern seit dem Jahr 2004. Viele Passagiere profitieren seitdem von festen Entschädigungsregeln bei großen Verspätungen oder Ausfällen. Mit der aktuellen Reform sollen diese Regeln modernisiert und an heutige Reisebedingungen angepasst werden.
Ob die Einigung endgültig Bestand hat, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Das Europäische Parlament will den ausgehandelten Text prüfen und anschließend abstimmen. Die Frist für eine endgültige Einigung läuft bald ab. Scheitern die Verhandlungen, könnte die geplante Reform insgesamt nicht umgesetzt werden.
Für Reisende in der EU bleibt die aktuelle Entwicklung dennoch ein positives Signal. Die wichtigsten Schutzrechte bei Flugverspätungen bleiben vorerst bestehen und werden sogar klarer geregelt.

