Ein Gericht im tschechischen Pilsen hat über die mögliche Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland entschieden. Die Entscheidung wurde mit großer Spannung erwartet, da sie über den weiteren Haftverlauf der 55-Jährigen bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) hatte die Auslieferung beantragt. Sollte das Gericht zustimmen, würde Liebich an deutsche Behörden übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Liebich sitzt derzeit in Haft in Pilsen, nachdem sie an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen wurde. Sie war zuvor europaweit gesucht worden, weil sie eine in Deutschland verhängte Haftstrafe nicht angetreten hatte.
In Deutschland wurde Liebich bereits im Juli 2023 rechtskräftig verurteilt. Das Amtsgericht Halle sprach eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung aus. Die Vorwürfe lauteten auf Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede.
Nach der Verurteilung entzog sich Liebich dem Haftantritt und wurde später international gesucht. Im April dieses Jahres erfolgte schließlich die Festnahme in Tschechien.
Die Angeklagte lehnt eine Auslieferung nach Deutschland ab. Sie argumentiert, sie befürchte, in einem Männergefängnis untergebracht zu werden und dort in Gefahr zu sein. Diese Sorge brachte sie auch vor Gericht in Pilsen vor.
Der Fall hat in Deutschland zusätzliche politische und rechtliche Diskussionen ausgelöst. Hintergrund ist auch, dass Liebich nach der Verurteilung ihr Geschlecht und ihren Namen offiziell ändern ließ. Kritiker sehen darin einen Versuch, das Strafsystem zu umgehen.
Sollte die Auslieferung genehmigt werden, wäre die deutsche Justiz wieder zuständig. Dann würde geprüft, in welcher Haftanstalt Liebich untergebracht wird.
Geplant ist eine Unterbringung in der JVA in Chemnitz. Dort müsste entschieden werden, ob sie in ein Frauen- oder Männergefängnis kommt. Diese Entscheidung trifft die Anstaltsleitung nach Sicherheitsprüfung.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu gehören die Gefährdung der Person selbst sowie mögliche Risiken für andere Insassen. Die Situation wird daher individuell geprüft.
Die rechtliche Lage ist kompliziert. Eine erneute Änderung von Name oder Geschlecht würde nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst keinen direkten Einfluss auf den Vollzug haben.
Das Verfahren könnte jedoch noch weitergehen. Selbst bei einer Zustimmung zur Auslieferung hat Liebich das Recht, Beschwerde beim Oberlandesgericht in Prag einzulegen. Dadurch könnte sich eine endgültige Entscheidung weiter verzögern.
Der Fall sorgt auch wegen der Haftbedingungen in Tschechien für Aufmerksamkeit. Das Gefängnis in Pilsen gilt als stark ausgelastet und wird häufig als streng beschrieben.
In Deutschland wird der Fall bereits seit längerer Zeit beobachtet. Er verbindet Fragen des Strafvollzugs, der Identität und der internationalen Rechtshilfe.
Wie das Verfahren weitergeht, hängt nun von der endgültigen Entscheidung der tschechischen Justiz und möglichen Rechtsmitteln ab.

