Die UN-Generalversammlung stuft den transatlantischen Sklavenhandel offiziell als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ein. Eine von Ghana eingebrachte und von 123 Staaten unterstützte Resolution fordert zudem die „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern an ihre Herkunftsländer. Diese wegweisende, wenn auch rechtlich nicht bindende, Entscheidung unterstreicht die globale Anerkennung der tiefgreifenden historischen Ungerechtigkeiten und ihrer bis heute andauernden Folgen. Die Resolution setzt ein starkes moralisches und politisches Zeichen im Umgang mit der Aufarbeitung von Sklaverei und Kolonialismus und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Geschichte, das Millionen von Menschen über Jahrhunderte erlitten haben.
Der Resolutionstext hob hervor, dass der Handel mit versklavten Menschen aus Afrika und deren rassistisch motivierte Versklavung „aufgrund des tiefgreifenden Bruchs in der Weltgeschichte, ihres Ausmaßes, ihrer Dauer, ihres systemischen Charakters, ihrer Brutalität und ihrer bis heute fortwirkenden Folgen“ als das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten sei. Dies reflektiert eine umfassende Perspektive, die sowohl die historische Dimension als auch die andauernden sozioökonomischen und kulturellen Auswirkungen berücksichtigt. Die Forderung nach der Rückgabe von Kulturgütern ist ein zentraler Aspekt der Wiedergutmachung und der Wiederherstellung der kulturellen Identität der betroffenen Nationen, die durch Kolonialisierung und Sklavenhandel ihrer kulturellen Schätze beraubt wurden.
Die Vereinigten Staaten, Israel und Argentinien stimmten gegen die Resolution, während Deutschland sich enthielt. US-Vertreter Dan Negrea bezeichnete den Text als „höchst problematisch“ und äußerte Bedenken, dass die UN dazu missbraucht werde, „spezifische Interessen und Agenden voranzutreiben“ und „internationale Nischentage zu etablieren“. Diese Haltung steht im Einklang mit der breiteren kulturpolitischen Linie der damaligen US-Regierung unter Donald Trump, die sich gegen eine als „antiamerikanisch“ empfundene Geschichtsschreibung und gegen linke Ideologien in Kulturinstitutionen wendet. Trumps Regierung hatte bereits im Vorjahr missliebige Inhalte aus Nationalmuseen entfernen lassen, was auf eine Tendenz zur Revision der Geschichtsinterpretation hindeutet.
Bürgerrechtsorganisationen warnen jedoch, dass solche Maßnahmen gesellschaftliche Fortschritte im Umgang mit Rassismus, Sklaverei und Kolonialgeschichte gefährden könnten. Ein prominentes Beispiel hierfür war der Abbau einer Freiluftausstellung zur Sklavereigeschichte in Philadelphia durch die US-Nationalparkverwaltung, der später von einem Gericht als unzulässig erklärt wurde. Richterin Cynthia M. Rufe urteilte, die US-Regierung habe nicht die Befugnis, „historische Wahrheiten zu verschleiern und zu verfälschen“. Der transatlantische Sklavenhandel, der zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert Millionen Menschen nach Amerika verschleppte, wurde in Großbritannien 1807 und in den USA 1865 verboten, bevor die Sklaverei 1948 weltweit durch die UN-Menschenrechtskonvention geächtet wurde.

