Die Bundesregierung hat sich besorgt über die jüngst von der Knesset verabschiedete Einführung der Todesstrafe in Israel geäußert. Nach den Ereignissen vom 7. Oktober habe Israel verständlicherweise hart gegen den Terrorismus reagiert, jedoch sieht Berlin das neue Gesetz ‘mit großer Sorge’. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte, dass die Ablehnung der Todesstrafe ein fundamentales Prinzip der deutschen Politik darstellt. Diese grundsätzliche Haltung führt zu einer klaren Distanzierung von der israelischen Entscheidung.
Das Gesetz, das am Montag mit knapper Mehrheit im israelischen Parlament gebilligt wurde, ermöglicht die Todesstrafe oder lebenslange Haft für terroristisch motivierte Morde, die auf die Vernichtung des Staates Israel abzielen. Besonders gravierend ist, dass vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten die Todesstrafe in solchen Fällen zwingend vorgeschrieben ist. Eine Verurteilung muss demnach binnen 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden. Diese verpflichtende Anwendung und der kurze Zeitraum bis zur Hinrichtung unterstreichen die Härte des neuen Regelwerks.
Die Bundesregierung äußert zusätzliche Bedenken, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde, was einer De-facto-Diskriminierung gleichkäme. Kritiker bezeichnen das Gesetz als rassistisch, da es faktisch nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß geht von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir aus und wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu unterstützt. Diese Ausrichtung des Gesetzes hat bereits eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands beim höchsten Gericht zur Folge.
Experten wie Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut sehen in der zwingenden Verhängung der Todesstrafe ein gravierendes juristisches Problem, das in keiner demokratischen Rechtsordnung existiere. Fuchs betont, dass ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft immer einen Ermessensspielraum bei der Strafbeantragung haben müsse. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keinen derartigen Zwang. Fuchs ist der Ansicht, dass das neue Gesetz, da es ausschließlich auf Terroristen abziele, die Juden angreifen, einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten würde und Gerichte es wahrscheinlich aufheben würden. Israels Rechtsextreme feiern unterdessen diese umstrittene Entscheidung.

