Seit dem 1. Januar ist eine umstrittene Neuregelung des Wehrpflichtgesetzes in Kraft, die nun, Wochen nach ihrem Beginn, eine hitzige politische Debatte in Berlin auslöst. Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Auslandsaufenthalte planen, sind demnach verpflichtet, diese von der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Diese Vorschrift, die Teil des überarbeiteten Wehrpflichtgesetzes ist, sorgte zunächst kaum für öffentliche Aufmerksamkeit, tritt aber nun mit deutlicher Verspätung ins Zentrum der politischen Diskussion. Die Empörung konzentriert sich auf die Frage, inwiefern diese Regelung mit einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland zusammenhängt und welche praktischen Auswirkungen sie für die Betroffenen hat.
Innerhalb der politischen Landschaft zeichnen sich unterschiedliche Interpretationen und Forderungen ab. Thomas Erndl, verteidigungspolitischer Sprecher der Union, betrachtet die neue Vorschrift primär als Bestandteil der umfassenden Wehrerfassung. Er betonte, die Regel sei „formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht“. Erndl plädiert für eine pragmatische Auslegung: Solange der Wehrdienst auf freiwilliger Basis beruhe, solle anstelle eines echten Genehmigungsprozesses lediglich eine »Mitteilungspflicht« bestehen. Diese Position versucht, die administrativen Hürden für die Bürger zu minimieren, während sie gleichzeitig die Erfassung aufrechterhält.
Gänzlich anders sieht dies die Linke, die eine direkte Verbindung zu einer bevorstehenden Wehrpflicht zieht. Desirée Becker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erklärte, man gehe fest davon aus, dass die Wehrpflicht wieder eingeführt werde. Sie warnte eindringlich vor den „massiven Grundrechtseinschnitten“, die damit einhergehen würden, und kritisierte die „handwerklich schlechte“ Ausführung des Gesetzes. Auch die Grünen fordern Klarheit. Sara Nanni, sicherheitspolitische Sprecherin, erwartet eine „zügige Klarstellung des Ministeriums“, damit Bürger schnell wissen, welche Pflichten sie haben. Die AfD warnt indes vor den „gravierenden“ Konsequenzen des Gesetzes, die nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern auch bei Beschluss einer Bedarfswehrpflicht durch einfache Mehrheit im Bundestag greifen könnten.
Das Bundesverteidigungsministerium hat auf die aufkommende Empörung reagiert und versucht, die praktischen Auswirkungen der Neuregelung zu präzisieren. Ein Sprecher des Ministeriums stellte klar: „Die Genehmigung ist grundsätzlich erteilt, solang der Wehrdienst freiwillig ist.“ Weiterhin wurde angekündigt, dass dazu eine detaillierte Verwaltungsvorschrift erlassen werde, um die Anwendung in der Praxis zu regeln. Das Ministerium verweist zudem darauf, dass eine ähnliche Regelung bereits in den Zeiten des Kalten Krieges existierte, damals jedoch „keine praktische Relevanz“ hatte und insbesondere nicht sanktioniert wurde. Diese Stellungnahme soll die Gemüter beruhigen, bis die endgültigen Verwaltungsvorschriften vorliegen.

