Das neue Sportfördergesetz der Bundesregierung soll Deutschlands Spitzensport nach enttäuschenden Olympischen Spielen wieder zu internationalem Erfolg führen. Angesichts sinkender Medaillenausbeuten, trotz erhöhter Bundeszuschüsse von aktuell 350 Millionen Euro, will das Vorhaben für mehr Transparenz, Effizienz und Planungssicherheit sorgen. Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) bezeichnet den Kabinettsbeschluss als „Meilenstein“, doch die Hoffnungen auf eine rasche Rückkehr an die Spitze sind gedämpft. Die Notwendigkeit einer Reform wird von Sport und Politik gleichermaßen anerkannt, da das bisherige System offenbar nicht die gewünschten Resultate liefert. Die Debatte um die Neuausrichtung des Sports ist seit Jahren im Gange, nun soll ein konkreter Gesetzesentwurf den Weg ebnen.
Kernstück des neuen Sportfördergesetzes ist die Einführung einer unabhängigen Spitzensportagentur, die als Stiftung organisiert sein und von zwei Vorständen geführt werden soll. Sie ist dafür vorgesehen, Fördergelder eigenständig und mit möglichst geringer Bürokratie zu verteilen, wobei die britische Agentur UK Sport als Vorbild dient. Dieses Modell soll eine effektivere Mittelvergabe gewährleisten und die Abhängigkeit von politischen Einflüssen reduzieren. Allerdings stößt die geplante Struktur bereits auf erheblichen Widerstand. Besonders der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisiert die vorgesehene Besetzung des Stiftungsrats, der sechs Vertreter aus der Politik und nur drei vom DOSB umfassen soll, obwohl der DOSB bei der Auswahl der Vorstände ein Vetorecht erhält. Der DOSB befürchtet einen „staatsdominierten Sport“ und fordert „Augenhöhe“ zwischen Politik und organisiertem Sport.
Auch der Standort der neuen Agentur ist umstritten: Während der DOSB sie unter seinem Dach in Frankfurt am Main ansiedeln möchte, um eine enge Verzahnung zu gewährleisten, lehnt Sport-Staatsministerin Schenderlein dies ab. Sie argumentiert, „echte Unabhängigkeit“ könne nicht unter dem Dach eines Zuwendungsempfängers erreicht werden und präferiert stattdessen Leipzig, ihren Heimatstandort. Ein weiterer Kritikpunkt kommt vom Verein Athleten Deutschland, dessen Geschäftsführer Johannes Herber die „Fassungslosigkeit“ der Athleten über ihre fehlende verbindliche Rolle im Stiftungsrat ausdrückte. Athletenvertreter sind lediglich in einem beratenden Sportfachbeirat ohne Entscheidungsbefugnisse vorgesehen. Dies sendet laut Herber die Botschaft: „Wir wollen über Athleten entscheiden, aber nicht mit Athleten.“
Das Sportfördergesetz muss nun noch den Bundestag und Bundesrat passieren, wo weitere Diskussionen und potenzielle Anpassungen erwartet werden. Der DOSB setzt dabei auf Unterstützung, unter anderem aus Bayern, wo Ministerpräsident Markus Söder (CSU) „größtmögliche Entscheidungsfreiheit der Sportverbände statt staatlicher Einmischung“ fordert. Söders Engagement wird dabei nicht ganz uneigennützig gesehen, da der DOSB demnächst über eine deutsche Olympiabewerbung (München ist ein Kandidat) entscheidet. Angesichts der vielfältigen Widerstände und der komplexen Interessenlage scheint eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause fraglich. Ob das Vorhaben tatsächlich den erhofften Erfolg bringt, bleibt abzuwarten und wird von vielen bezweifelt.

