Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden: Der Discounter Netto darf weiterhin Rabatte exklusiv über seine App anbieten. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) auf Unterlassung wurde abgewiesen. Der Vorsitzende Richter sprach bereits in der vorläufigen Bewertung von einem „klaren Fall“, was nun durch das Urteil bestätigt wurde. Damit ist Netto in seiner aktuellen Praxis, Preisvorteile digital anzubieten, rechtlich vorerst abgesichert. Das Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall für den Handel in Deutschland und die Nutzung digitaler Technologien zur Kundenbindung.
Der VZBV hatte Netto vorgeworfen, mit seinen App-exklusiven Angeboten – wie einem beworbenen „15 Prozent auf Alles“-Rabatt – ältere, jüngere oder behinderte Menschen zu diskriminieren. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass diese Personengruppen oft keine entsprechenden Smartphones oder Apps nutzen könnten oder dürften, was einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstelle. Sie sahen eine Benachteiligung durch den erschwerten Zugang zu den beworbenen Preisnachlässen, da diese nicht über traditionelle Wege wie gedruckte Prospekte oder an der Kasse eingelöst werden können.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte fest, dass die App allen Personen ab 14 Jahren zur Verfügung stehe. Nach Ansicht der Richter muss ein Anbieter nicht auf individuelle Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten einzelner Kundengruppen eingehen. Zudem wurde argumentiert, dass der digitale Zugang zur App für bestimmte Gruppen sogar Vorteile bieten könne. So könnten beispielsweise Sehbehinderte mit der App möglicherweise besser umgehen als mit gedruckter Werbung, was die pauschale Annahme einer Diskriminierung in Frage stellt.
Die Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung und kündigten an, die Urteilsgründe genau zu prüfen, bevor sie über weitere Schritte entscheiden. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen, grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Netto hingegen begrüßte das Urteil, das die Gleichbehandlung aller Kunden durch die „Netto plus App“ bestätige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VZBV führt indes ähnliche Prozesse gegen Penny und Lidl, deren Verhandlungen im April bzw. September beginnen.

