Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Europäische Union und die Schweiz wegweisende Abkommen unterzeichnet, die eine Intensivierung ihrer Beziehungen markieren. Die Vereinbarungen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit im Strommarkt, bei der Lebensmittelsicherheit und im Gesundheitsbereich auszubauen. Ein Kernpunkt ist der garantierte Zugang für Schweizer Unternehmen zu klar definierten Bereichen des EU-Binnenmarktes, während sich die Schweiz im Gegenzug zur Übernahme von EU-Recht und zu erhöhten Zahlungen zur Unterstützung strukturschwacher EU-Regionen verpflichtet. Diese Zahlungen sollen ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken erreichen. Die EU betont die wirtschaftlichen Vorteile durch reibungslosen Zugang zu einem Markt mit 460 Millionen Verbrauchern, vereinfachten Handel und Rechtssicherheit.
Der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin bezeichnete das Abkommen als ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft, als Motor für Wohlstand und Stabilität. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstrich die partnerschaftliche Überzeugung, die über die geografische Nachbarschaft hinausgeht. Historisch gesehen ist die Schweiz nach den USA, China und Großbritannien der viertwichtigste Handelspartner der EU, und die EU der bedeutendste für die Schweiz. Obwohl die Schweizer Bevölkerung 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ablehnte, wurden seither rund 25 bilaterale Abkommen geschlossen, die bereits weitreichenden Binnenmarktzugang im Austausch für Personenfreizügigkeit ermöglichen. Viele dieser älteren Abkommen sind jedoch aufgrund von EU-Gesetzesänderungen nicht mehr zeitgemäß.
Der aktuellen Unterzeichnung ging ein langes Drama voraus, insbesondere nachdem die Schweiz 2021 ein über zehn Jahre mühsam ausgehandeltes Kooperationspaket aus Furcht vor einer Ablehnung in einer Volksabstimmung platzen ließ. Kurioserweise wurde das jetzige Abkommen von Bundespräsident Parmelin unterzeichnet, dessen Partei, die rechte SVP, die Verträge rigoros bekämpft. Dies verdeutlicht eine Besonderheit des Schweizer Regierungssystems, in dem Konsens im Kabinett über die Parteilinie gestellt wird. Die Regierung betont, dass das neue Paket im Vergleich zu 2021 deutlich verbessert sei, insbesondere durch mehr Spielraum für die Schweiz bei der Übernahme von EU-Rechtsvorschriften.
Trotz der erzielten Fortschritte muss auch dieses Abkommen noch die Hürde einer Volksabstimmung in der Schweiz nehmen. Gegner bezeichnen es bereits als „EU-Unterwerfungsvertrag“. Sollte das Referendum zu einem Scheitern der Absprachen führen, würden die bestehenden bilateralen Abkommen zwar gültig bleiben, aber an Bedeutung und Wirksamkeit verlieren, da sie nicht mehr aktualisiert werden könnten. Befürworter warnen vor Rechts- und Planungsunsicherheiten, die dies insbesondere für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, mit sich bringen würde. Das Ergebnis der Volksabstimmung wird somit entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sein.

