Der Ausschuss für Inneres des Europaparlaments hat einen wegweisenden Schritt zur Einführung sogenannter „Return Hubs“ in Drittstaaten vollzogen. Konservative Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) erzielten in letzter Minute eine Einigung mit Rechtsextremen, um einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu verabschieden. Dieser Schritt überstimmte die Bemühungen von Renew, Sozialdemokraten und Grünen um einen Kompromisstext und ebnet den Weg dafür, abgelehnte Asylsuchende außerhalb der EU-Grenzen unterzubringen. Dies deutet auf eine signifikante Veränderung in der europäischen Asylpolitik hin, die auf eine striktere Handhabung von Migration abzielt.
Die vorgeschlagene Rückführungsverordnung sieht vor, dass Asylsuchende, die zur Ausreise verpflichtet sind, aber nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in diese „Return Hubs“ gebracht werden. Darüber hinaus beinhaltet der umfangreiche Vorschlag weitere verschärfte Regeln für Abschiebungen. Die EU-Kommission und die Bundesregierung bewerten diese geplanten Regelverschärfungen als essenziellen Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik, die mehr Abschiebungen ermöglichen soll. Diese Haltung unterstreicht das Bestreben vieler EU-Staaten, die Kontrolle über Migrationsströme zu verstärken und irreguläre Einreisen effektiver zu bekämpfen.
Während der französische EVP-Abgeordnete François-Xavier Bellamy die Abstimmung als „entscheidenden Schritt nach vorn“ feierte, der Europa helfen werde, die „Kontrolle“ über seine Migrationspolitik zurückzugewinnen, äußerten Kritiker gravierende Bedenken. Murielle Laurent von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion kritisierte den Vorschlag scharf: „Durch die Auslagerung unserer Asyl- und Rückführungspolitik in Drittländer treten wir in eine neue Ära des Menschenhandels ein, in der Migranten gegen ihren Willen gegen Geld ausgewiesen werden“, mahnte sie. Kritiker befürchten zudem, dass die Vorschläge Scheinlösungen darstellen und Grundrechte der Asylsuchenden verletzt werden könnten.
Deutschland gehört zusammen mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden zu den maßgeblichen Treibern der Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten. Das Bundesinnenministerium bestätigte bereits die Erarbeitung eines Fahrplans. Die finale Abstimmung über die Verordnung im gesamten EU-Parlament könnte noch im März erfolgen. Erst danach könnten Verhandlungen über Details zwischen Abgeordneten und EU-Staaten beginnen. Die Rechtsgrundlage würde erst nach einer Einigung beider Seiten in Kraft treten, was zeigt, dass trotz des wichtigen Votums noch mehrere Schritte bis zur Umsetzung notwendig sind.

