Eine angehende Notfallsanitäterin aus dem Kreis Ludwigsburg wurde vom Heilbronner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Vorwurf: Sie hatte versucht, ihre Kollegen durch die Verabreichung von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu vergiften. Zwischen Oktober 2023 und April 2024 mischte die 25-Jährige in mindestens vier Fällen heimlich Arzneimittel in Getränke wie Bitter Lemon, Eistee oder Kaffee. Unter den verwendeten Substanzen befand sich auch Atropin, ein aus der Tollkirsche gewonnenes Medikament, das in Überdosierung tödlich wirken kann. Die Taten ereigneten sich auf einer Rettungswache in Vaihingen/Enz, wobei die ahnungslosen Opfer unter Symptomen wie Herzrasen, Doppelsicht und Ausfallerscheinungen litten. Ein Kollege musste sogar während eines Einsatzes selbst mit dem Rettungswagen abgeholt werden.
Die Angeklagte hatte ihre Taten bereits zum Prozessauftakt eingeräumt und als Motiv massiven Druck sowie Mobbing während ihrer Ausbildung angegeben. Sie beteuerte jedoch, niemals die Absicht gehabt zu haben, jemanden ernsthaft zu verletzen oder gar zu töten. Vielmehr habe sie ihren Kollegen lediglich „eins auswischen“ und sie „ärgern“ wollen. Diese Aussage spielte eine entscheidende Rolle in der rechtlichen Bewertung des Falles und führte zu einer kontroversen Einschätzung der Schuldfrage.
Die Strafkammer des Heilbronner Landgerichts folgte der Argumentation der Angeklagten und verurteilte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung. Dies stand im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die in vier Fällen versuchten Mord vorgeworfen hatte. Die Anklagevertretung argumentierte, die junge Sanitäterin habe die potenziell lebensgefährliche Wirkung der Medikamente mindestens vorhergesehen und billigend in Kauf genommen, und die Sanitäter hätten rein zufällig überlebt. Das Gericht sah jedoch keine direkte Tötungsabsicht als erwiesen an, was zur milderen Verurteilung führte.
Der Prozess hatte bereits im vergangenen Jahr eine ungewöhnliche Wendung genommen, als die erste Auflage platzen musste, weil ein ehrenamtlicher Richter verstorben war. Daher wurde der Fall Mitte Dezember neu aufgerollt. Das Urteil setzt nun einen Schlusspunkt unter ein aufsehenerregendes Verfahren, das die Grenzen zwischen Ärger und schwerer Straftat beleuchtete und eine Debatte über die Verantwortung im Umgang mit Medikamenten und zwischenmenschlichen Konflikten am Arbeitsplatz auslöste.

