Das Landesparlament von Nordrhein-Westfalen hat auf eine aktuelle SPIEGEL-Recherche zu Anstellungsverhältnissen innerhalb der AfD reagiert und Konsequenzen gezogen. Im Fokus steht der Landtagsabgeordnete Klaus Esser, der vom Landtagspräsidenten André Kuper (CDU) zu einem Klärungsgespräch und einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Bis zur vollständigen Aufklärung der Vorwürfe hat die Landtagsverwaltung die Gehaltszahlungen für eine in Essers Büro beschäftigte Mitarbeiterin vorsorglich eingestellt. Dieser Schritt unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Parlament die Anschuldigungen hinsichtlich des möglichen Missbrauchs von Steuergeldern behandelt.
Die SPIEGEL-Recherche wirft Fragen zur tatsächlichen Arbeitsleistung von Rosemarie Z. auf, einer Mitte achtzigjährigen Mitarbeiterin im Büro von Klaus Esser. Es wird berichtet, dass ihr Ehemann bei Parteiveranstaltungen angedeutet haben soll, sie nicht lange allein zu Hause lassen zu können, was Zweifel an ihrer aktiven Tätigkeit aufkommen lässt. Parteikreise mutmaßen, dass die Anstellung von Rosemarie Z. ein Gefälligkeitsdienst sein könnte, um die Solidarität ihres Ehemanns Werner Z. zu sichern, der Teil eines parteiinternen Netzwerks um Esser sein soll. Werner Z. selbst ist ebenfalls bei einem Esser nahestehenden Europaabgeordneten angestellt, was die Verstrickungen weiter beleuchtet.
Weder die Eheleute Z. noch Klaus Esser haben sich bisher zu den SPIEGEL-Anfragen geäußert. Der betroffene Europaabgeordnete weist eine Verbindung zwischen Werner Z.s Anstellung und parteiinternen “Ränkespielen” zurück. Innerhalb der AfD sorgt der Fall jedoch für erheblichen Unmut und wird von einigen als weiteres Beispiel für verbreitete “Kungelei” in der Partei gesehen. Ein AfD-Mitglied aus NRW wird zitiert mit der Aussage, dass “ohne solche Gefälligkeiten kein Posten mehr” zu bekommen sei, was auf tieferliegende Probleme und interne Zerrüttung hindeuten könnte. Die Vorwürfe von Vetternwirtschaft und undurchsichtigen Praktiken belasten das Ansehen der Partei zusätzlich.
Die Landtagsverwaltung betonte gegenüber dem SPIEGEL zwar, dass die Anstellung von Mitarbeitern primär Sache der Abgeordneten sei, stellte jedoch klar, dass Zahlungen für nicht erbrachte Arbeitsleistungen unzulässig sind. Landtagspräsident André Kuper forderte ein verantwortungsbewusstes Handeln mit Steuermitteln: “Ich erwarte von jedem Mitglied des Parlaments, dass es verantwortungsbewusst mit Steuermitteln umgeht. Gelder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen einzig der parlamentarischen Arbeit und nicht anderen Zwecken.” Er betonte die Notwendigkeit, jegliche Zweifel am rechtmäßigen Einsatz öffentlicher Gelder auszuschließen und damit das Vertrauen der Bürger in die Integrität der parlamentarischen Arbeit zu wahren.

