Das Auswärtige Amt hat das Goethe-Institut scharf gerügt, nachdem die deutsche Kulturinstitution mit der palästinensisch-amerikanischen Künstlerin Basma al-Sharif kooperierte. Al-Sharif wird wiederholt Antisemitismus vorgeworfen, insbesondere die Leugnung des Existenzrechts Israels. Die Rüge erfolgte im Zusammenhang mit einer Ausstellung im litauischen Vilnius. Aus dem Ministerium hieß es unmissverständlich, dass bei „Veranstaltungen deutscher Mittlerorganisationen keinerlei Zweifel an der entschiedenen Ablehnung der Bundesregierung von Antisemitismus und Israelhass aufkommen“ dürften. Diese Vorgabe ist entscheidend, da das Goethe-Institut größtenteils vom Auswärtigen Amt aus Steuermitteln finanziert wird und somit eine staatliche Repräsentation darstellt.
Die umstrittene Ausstellung „Glocken und Kanonen – Zeitgenössische Kunst in Zeiten von Militarisierung“ war eine Kooperation zwischen dem Contemporary Art Centre Vilnius (CAC), dem Goethe-Institut und der Akademie der Künste in Berlin. Laut einer Sprecherin kuratierte das CAC die Ausstellung, in der al-Sharif mit dem Werk „Deep Sleep“ vertreten war. Die Sprecherin betonte, dass in der Ausstellung selbst keine Werke antisemitischen Inhalts gezeigt wurden. Jedoch räumte sie ein, dass einige Posts auf dem Instagram-Account der Künstlerin nicht mit den Werten des Goethe-Instituts vereinbar seien, konkret die Leugnung des Existenzrechts Israels. Die Posts seien dem Institut im Vorfeld nicht bekannt gewesen, was man zutiefst bedauere.
Das Auswärtige Amt hat dem Goethe-Institut deutlich gemacht, dass in Zukunft „größere Sorgfalt im Vorfeld der Planung und Konzeption von Veranstaltungen mit Kooperationspartnern“ notwendig und erwartet wird. Diese Anweisung unterstreicht die Erwartung des Bundesministeriums an die von ihm finanzierten Einrichtungen, die politischen und ethischen Standards Deutschlands strikt einzuhalten. Das Goethe-Institut bekräftigte daraufhin seine Ablehnung jeder Form von Antisemitismus und betonte, dass die Anerkennung des Existenzrechts Israels für die Institution unabdingbar sei. Der Vorfall verdeutlicht die Balanceakte, die deutsche Kulturinstitutionen bei internationalen Kooperationen eingehen müssen.
Der aktuelle Konflikt ist nicht der erste, der Basma al-Sharif in Deutschland betrifft. Bereits in der jüngeren Vergangenheit gab es wegen Antisemitismusvorwürfen Kontroversen um einen geplanten Auftritt der Künstlerin an der Kunstakademie Düsseldorf und um ihren Beitrag beim Osnabrücker European Media Art Festival. Diese wiederholten Vorfälle legen nahe, dass die Überprüfung von Kooperationspartnern im Kulturbereich angesichts der sensiblen Thematik eine höhere Priorität erhalten muss. Die Rüge des Auswärtigen Amts dient hier als deutliches Signal.

