Das Bundesinnenministerium plant Berichten zufolge, die Finanzierung der unabhängigen Asylberatung für Geflüchtete ab dem kommenden Jahr einzustellen, mit vollem Finanzierungsstopp bis 2027. Diese Maßnahme würde eine 2023 von der Ampelkoalition eingeführte zentrale Dienstleistung beenden, die auf behördenunabhängige, ergebnisoffene und unentgeltliche Beratung abzielt. Die zuständigen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wurden bereits über den geplanten Schritt informiert.
Das 2023 im Paragraf 12a des Asylgesetzes verankerte Angebot soll eine „behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung“ gewährleisten. Ein Ministeriumssprecher wollte die Berichte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP nicht bestätigen und verwies auf bevorstehende Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027. Die Entscheidung stütze sich angeblich auf Sparzwänge und ein Evaluierungsergebnis, das jedoch unter Verschluss gehalten werde.
Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik innerhalb der Regierungskoalition und bei betroffenen Organisationen. Die SPD hat sich laut Bundestagsabgeordnetem Hakan Demir gegen die vollständige Streichung der Mittel ausgesprochen, die nicht innerhalb der Koalition abgestimmt gewesen sei, und betont die Wichtigkeit der Beratung, insbesondere für vulnerable Gruppen. Der Grünen-Haushaltspolitiker Leon Eckert bestätigte die Informationen und kritisierte die Entscheidung des Ministeriums als „migrationspolitischen und humanitären Blindflug“.
Auch von Seiten der Zivilgesellschaft kommt deutlicher Widerspruch: Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, bezeichnete die Pläne als „schweren politischen Fehler“. Pro Asyl und der Lesben- und Schwulen-Verband Deutschland (LSVD) äußerten ebenfalls Bestürzung. Karl Kopp von Pro Asyl nannte die unabhängige Asylverfahrensberatung eine „zentrale rechtsstaatliche Absicherung“. Patrick Dörr vom LSVD warnte vor fatalen Folgen für vulnerable Gruppen wie LGBTQ+, die im Asylverfahren besondere Unterstützung benötigen.

