Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete im Juli letzten Jahres zeigt die sogenannte Härtefallregelung in Deutschland eine alarmierende Bilanz. Die Bundesregierung hat demnach bislang kaum jemanden als Härtefall anerkannt, was scharfe Kritik hervorruft. Von 392 Familien mit insgesamt 1325 Personen, die sich auf diese Ausnahme berufen hatten, wurden nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Auswärtige Amt lediglich zwei Visa erteilt. Dies geht aus einer Regierungsantwort auf Anfrage der Linken hervor und wurde zuerst von der “Neuen Osnabrücker Zeitung” berichtet. Clara Bünger, Abgeordnete der Linken, bezeichnete die Situation als “Humanität im Promille-Bereich”, was die erschütternde Seltenheit von Bewilligungen treffend zusammenfasst.
Die geringe Genehmigungsquote ist besonders bemerkenswert, wenn man die Gesamtzahl der Härtefallanzeigen betrachtet. Am 4. März lagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) insgesamt 4029 solcher Anzeigen vor. Schockierenderweise wurde seit Dezember kein einziges weiteres Härtefall-Visum erteilt, wie ein Vergleich mit früheren Regierungsantworten verdeutlicht. Bünger kritisierte die Regelung als “absolut schockierend, schlimmer als befürchtet” und bekräftigte die Einschätzung, dass es sich hierbei um ein “reines Feigenblatt” handle. Die anfängliche Hoffnung, dass die Regelung eine echte Ausnahme für die Schwächsten bieten könnte, hat sich somit nicht erfüllt.
Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft hauptsächlich Menschen mit subsidiärem Schutzstatus, eine Kategorie, unter die viele Geflüchtete aus Syrien fallen. Diese Personen können zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen, müssen aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben befürchten. Die Regelung erlaubt nur in “Härtefällen” den Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern und im Fall unbegleiteter Minderjähriger der Eltern. Es ist wichtig zu unterscheiden, dass die Aussetzung des Familiennachzugs explizit nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, betrifft. Verwirrung stifteten zwischenzeitlich Angaben über 150 Visa, die von Anfang August bis Ende Dezember für Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgestellt wurden. Diese bezogen sich jedoch nicht explizit auf die Härtefallregelung, sondern dürften größtenteils Altfälle mit bereits erteilten Abholterminen gewesen sein.
Die Bundesregierung versprach sich von der ursprünglichen Aussetzung des Familiennachzugs eine deutliche Entlastung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Angesichts der nun vorliegenden Zahlen zur Härtefallregelung erscheint dieses Ziel jedoch in einem neuen Licht, insbesondere unter humanitären Gesichtspunkten. Während Tausende Familien auf eine Wiedervereinigung hoffen, wird die Hürde für einen “Härtefall” offenbar extrem hoch angesetzt, was die Möglichkeit einer Familienzusammenführung auf ein Minimum reduziert. Die anhaltende Kritik und die alarmierend niedrige Bewilligungsquote werfen ernsthafte Fragen nach der Praktikabilität und der humanitären Verpflichtung der deutschen Migrationspolitik auf.

