Am Landesgericht Innsbruck wurde ein 37-jähriger Bergsteiger wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem seine 33-jährige Freundin im Januar 2025 am Großglockner erfroren war. Das Gericht verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 9600 Euro. Die Frau starb knapp unterhalb des Gipfels, nachdem ihr Partner sie entkräftet zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen. Trotz seines emotionalen Statements, in dem er tiefes Bedauern ausdrückte, plädierte der Angeklagte auf nicht schuldig und betonte die gemeinsame Planung der Tour.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine Partnerin in der eisigen Nacht »schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert« zurückgelassen zu haben. Aus Sicht des Anklägers beging der Alpinist eine Kette schwerwiegender Fehler. Dazu gehörten mangelhafte Planung und unzureichende Ausrüstung für die hochalpine Wintertour, das Versäumen einer rechtzeitigen Umkehr trotz extremer Winde sowie eine viel zu späte Alarmierung der Rettungskräfte. Diese Versäumnisse wurden als direkte Ursache für den tragischen Erfrierungstod der Frau gesehen.
Im Prozess versicherte der Angeklagte, seine verstorbene Freundin sei selbst eine begeisterte und sehr sportliche Bergsteigerin gewesen, die alle Tourenentscheidungen gemeinsam mit ihm getroffen habe. Er selbst verfügte über große Erfahrung in anspruchsvollen alpinen Bergtouren, die er sich jedoch autodidaktisch und über Online-Videos angeeignet hatte, nicht durch Kurse. Der Richter stellte jedoch klar, dass die Frau zwar bergbegeistert war, aber kaum Erfahrung mit hochalpinen Wintertouren besaß. Eine frühere Freundin des Angeklagten schilderte zudem einen ähnlichen Vorfall, bei dem er sie auf einer anderen Großglockner-Route allein gelassen hatte, als sie zu langsam war und ihre Stirnlampe ausfiel.
Das Urteil verdeutlicht die immense Verantwortung, die erfahrene Bergsteiger für die Sicherheit ihrer Partner tragen, besonders in extremen alpinen Umgebungen. Die Kombination aus unzureichender Vorbereitung, Fehleinschätzung der Risiken und der kritischen Entscheidung, die entkräftete Begleiterin zurückzulassen, wurde vom Gericht als grob fahrlässig bewertet. Dieser Fall am Großglockner dient als dringende Mahnung für die Notwendigkeit von höchster Sorgfalt, fundierter Ausbildung und realistischer Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und der des Partners im Bergsport.

