Das im Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, markiert einen Wendepunkt in der deutschen Wärmepolitik. Sein Hauptziel ist die schrittweise Dekarbonisierung des Heizungssektors, um die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Kern der Neuregelung ist die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Dies betrifft sowohl den Einbau neuer Heizungsanlagen in Neubauten als auch den Austausch bestehender Systeme bei Defekt oder Alter. Die Umstellung soll nicht über Nacht erfolgen, sondern ist an Fristen gekoppelt, die insbesondere von der Größe der Kommune und dem Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung abhängen. Diese Vorgaben sind entscheidend für alle Hauseigentümer und Mieter, da sie direkte finanzielle und organisatorische Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Für Hauseigentümer bringt das Heizungsgesetz eine Reihe von Pflichten, aber auch Fördermöglichkeiten mit sich. Ab 2026 bzw. 2028 (je nach Gemeindegröße) wird die 65-Prozent-Regel scharf, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Eigentümer müssen dann beim Austausch einer defekten Heizung auf erneuerbare Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz umsteigen. Ausnahmen und Übergangsfristen sind vorgesehen, beispielsweise für Bestandsgebäude, deren Heizung kaputtgeht und nicht sofort ersetzt werden kann. Die Kosten für eine solche Umstellung können erheblich sein, weshalb die Bundesregierung umfangreiche Förderprogramme aufgelegt hat. Diese beinhalten Basisförderungen, Einkommensboni und Geschwindigkeitsboni, die die Investitionskosten deutlich mindern sollen. Eine frühzeitige Beratung durch Energieberater oder Fachbetriebe ist für Eigentümer ratsam, um die beste Lösung für ihr Gebäude und die individuellen Gegebenheiten zu finden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Mieter sind von den Regelungen des Heizungsgesetzes indirekt betroffen, da sie keine direkten Investitionen in die Heizungsanlage tätigen müssen. Die Modernisierungspflicht liegt beim Vermieter. Allerdings können Vermieter die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich des Austauschs der Heizungsanlage, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Miete umlegen. Dies geschieht in der Regel über die Modernisierungsumlage, bei der bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete umgelegt werden können, wobei eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat innerhalb von sechs Jahren bei bestimmten Kosten eingehalten werden muss. Die gute Nachricht für Mieter: Durch effizientere Heizsysteme und den Einsatz erneuerbarer Energien könnten sich langfristig die Nebenkosten für Heizung reduzieren, auch wenn die Kaltmiete steigt. Es ist wichtig für Mieter, die Nebenkostenabrechnungen genau zu prüfen und sich bei Fragen an Mietervereine oder die Verbraucherzentralen zu wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Heizungsgesetz weitreichende Konsequenzen für den gesamten Gebäudesektor hat. Es erfordert von Hauseigentümern eine vorausschauende Planung und Investitionsbereitschaft, eröffnet aber gleichzeitig Chancen durch attraktive Förderungen und langfristig niedrigere Betriebskosten. Mieter müssen sich auf mögliche Mietanpassungen einstellen, können aber ebenfalls von einer zukunftsfähigen und potenziell günstigeren Wärmeversorgung profitieren. Der Erfolg der Energiewende im Heizungskeller hängt maßgeblich von einer transparenten Kommunikation, einer guten Beratung und der konsequenten Nutzung der angebotenen Unterstützung ab. Die kommunale Wärmeplanung spielt hierbei eine zentrale Rolle als Wegweiser für individuelle Entscheidungen.

