Die ehemalige Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, Janette Fuchs, ist mit ihrer Equal-Pay-Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Fuchs hatte argumentiert, sie sei aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden, da sie schlechter bezahlt wurde als ihr männlicher Vorgänger und ihr Nachfolger. Der 4. Senat in Mannheim wies die Klage auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. Dieses Urteil bedeutet einen Rückschlag für die Klägerin, die sich seit Langem für gleiche Bezahlung einsetzt und in der Ungleichbehandlung eine klare Diskriminierung sah. Die Entscheidung des VGH wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Herausforderungen bei der Durchsetzung von Equal-Pay-Ansprüchen im öffentlichen Dienst, insbesondere wenn es um den Vergleich von Besoldungen über längere Zeiträume oder bei unterschiedlichen politischen Rahmenbedingungen geht.
Zuvor hatte Janette Fuchs, die von 2014 bis 2022 parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos war, in erster Instanz noch einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte ihr recht gegeben und die Gemeinde Todtmoos dazu verurteilt, Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadensersatz sowie 7.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Diese erste Entscheidung wurde von der 2000-Einwohner-Kommune nicht akzeptiert, die in Berufung ging. Die Gemeinde vertrat die Auffassung, es gebe keine Hinweise auf eine geschlechtsbedingte Benachteiligung von Fuchs und forderte die Abweisung der Klage. Dieser Gang in die Berufung unterstreicht die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die Bedeutung des Falls für die Gemeinde, die sich gegen die hohen Forderungen verteidigte.
Bei der Verhandlung vor dem VGH regten die Richter zunächst einen Vergleich an, wiesen dabei aber auf die Schwierigkeiten für beide Seiten hin. Es sei inhaltlich schwierig, die Besoldung von Fuchs mit der ihres 24 Jahre vor ihr ins Amt gekommenen Vorgängers zu vergleichen. Für die geringere Besoldung von Fuchs seien im Protokoll des Gemeinderates – wenn auch nicht umfassende – Gründe genannt worden. Auch der Vergleich mit dem Nachfolger sei rechtlich kompliziert, obwohl es hier schon Hinweise auf eine mögliche Ungleichbehandlung gebe. Dies deutet darauf hin, dass die Richter die Argumentation der Klägerin nicht vollständig entkräften, aber die Beweislage für eine eindeutige Diskriminierung als unzureichend oder zu komplex für eine direkte Verurteilung ansahen. Die Differenz der Bezüge, die vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochen wurde, bezog sich laut Fuchs’ Anwalt auf die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit.
Trotz der Niederlage in Mannheim ist der Rechtsweg für Janette Fuchs noch nicht ausgeschöpft. Der Senat des Verwaltungsgerichtshofs ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az. 4 S 1145/25). Sowohl Fuchs als auch ihr Anwalt Jörg Düsselberg hatten bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz zu gehen. Dies deutet darauf hin, dass die Klägerin entschlossen ist, ihren Kampf für gleiche Bezahlung fortzusetzen und die Entscheidung des VGH anzufechten. Die Gegenseite hielt sich zunächst bedeckt. Das Urteil ist ein Präzedenzfall für ähnliche Equal-Pay-Klagen im öffentlichen Sektor und könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben, insbesondere im Kontext von Besoldungsstrukturen und Amtszeiten von Amtsträgern.

