Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform, um dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse zu verleihen. Dies geht aus drei Entwürfen hervor, auf die sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geeinigt haben. Im Kern sollen die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, in einer zunehmend digitalisierten Welt effektiver gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität vorzugehen. Ein zentraler Pfeiler dieser Pläne ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Analyse großer Datenmengen, um Muster zu erkennen und verborgene Verbindungen aufzudecken, die für herkömmliche Analysemethoden zu komplex sind.
Konkret sehen die Entwürfe vor, dass digitale Daten automatisiert analysiert werden können. Dazu gehört auch der Abgleich biometrischer Informationen, wie Fotos, mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Ziel ist es, gesuchte Personen zu lokalisieren, Täter im Netz aufzuspüren und Zusammenhänge zwischen Taten und Tätern zu identifizieren. Laut Innenminister Dobrindt sollen Behörden dadurch “Muster erkennen und versteckte Verbindungen sichtbar machen”. Die Nutzung von KI ist dabei unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, insbesondere bei der Analyse sicherheitsrelevanter und personenbezogener Daten, wo sie als “verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen” dienen soll.
Trotz der Notwendigkeit zur Modernisierung der Ermittlungsmethoden betonen die Minister die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips. Justizministerin Hubig stellt klar: “Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken.” Sie versichert, dass Entscheidungen in Strafverfahren weiterhin von Menschen getroffen werden. Diese “grundrechtssensiblen” Instrumente sollen daher strengen Regulierungen unterliegen. In der Vergangenheit gab es bereits Bedenken von Parteien wie der ehemaligen FDP und den Grünen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dem Chaos Computer Club und Amnesty International Deutschland, die vor biometrischer Massenüberwachung warnten.
Über die polizeilichen Befugnisse hinaus soll auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neue Möglichkeiten erhalten, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen. Dies dient der Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit bei Personen ohne gültige Papiere; die erhobenen Daten sollen danach umgehend gelöscht werden. Die Umsetzung dieser Reformen wird voraussichtlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Zunächst haben Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme, und eines der drei Gesetze bedarf der Zustimmung des Bundesrats, was bedeutet, dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Details ändern könnten. Die Diskussion um den Einsatz von Technologie wie Palantir in der Vergangenheit zeigt die Sensibilität des Themas auf.

