Die Regierungskoalition hat sich auf eine umfassende Reform der Einkommensteuer geeinigt. Die Steuerentlastung Deutschland soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das Gesamtvolumen der Entlastungen beträgt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Ziel der Reform ist es, vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entlasten.
Nach Angaben der Regierung soll die Reform besonders Familien mit Kindern zugutekommen. Eine Beispielrechnung zeigt, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im Jahr ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden könnte. Die Regierung betont, dass der Alltag von Familien dadurch spürbar erleichtert werden soll.
Die Gegenfinanzierung der Reform soll über Änderungen im Steuersystem erfolgen. Ein wichtiger Punkt ist die Anpassung der sogenannten „Reichensteuer“. Künftig soll es zwei neue Stufen geben. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten. Ab 280.000 Euro soll der Satz auf 47 Prozent steigen. Bisher liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und greift ab rund 277.826 Euro Einkommen.
Neben diesen Änderungen plant die Koalition auch Anpassungen bei Steuervergünstigungen. Der sogenannte Handwerkerbonus soll reduziert werden. Künftig sollen nur noch 15 Prozent statt 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzbar sein. Dadurch sinkt die maximale steuerliche Entlastung von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr. Der Bonus gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.
Auch im Bereich Minijobs gibt es Änderungen. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Zusätzlich plant die Regierung für die Jahre 2027 und 2028 eine Gewinnabführung der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro.
Die Entlastung für Bürger soll vor allem über mehrere steuerliche Anpassungen entstehen. Dazu gehören eine Erhöhung des Grundfreibetrags, eine Anhebung des Kinderfreibetrags und eine Erhöhung des Kindergeldes. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag soll steigen. Zusätzlich wird die sogenannte zweite Progressionszone abgeflacht. Dadurch steigt der Steuersatz langsamer an. Der Spitzensteuersatz soll künftig später greifen als bisher.
Der Grundfreibetrag bleibt ein zentraler Teil der Reform. Er beschreibt das Einkommen, das steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum zu sichern. Im Jahr 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Eine Anpassung ist ohnehin vorgesehen, da im Herbst ein neuer Bericht zum Existenzminimum erwartet wird.
Die Reform hat auch Auswirkungen auf die Bundesländer und Kommunen. Da diese durch die Steueränderungen Einnahmen verlieren könnten, hat die Bundesregierung einen Ausgleich angekündigt. Der Bund will mögliche Steuerausfälle übernehmen, die über die regulären Anpassungen beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag hinausgehen.
Politisch wird die Reform als eher vorsichtiger Schritt bewertet. Im Vergleich zu früher diskutierten Vorschlägen fällt das Entlastungsvolumen geringer aus. Innerhalb der Koalition gab es unterschiedliche Positionen. Während Teile der SPD höhere Steuern für sehr hohe Einkommen und eine stärkere Belastung großer Vermögen forderten, lehnte die Union diese Vorschläge ab. Auch ein größerer Abbau von Subventionen war umstritten.
Mit der Einigung setzt die Koalition nun auf einen Kompromiss. Die Reform soll vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen stärken und gleichzeitig die Belastung für sehr hohe Einkommen leicht erhöhen. Die endgültige Umsetzung hängt noch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der Zustimmung des Bundesrates ab.

