Die regierenden Fraktionen von CSU und Freien Wählern im Bayerischen Landtag haben einen ambitionierten Gesetzentwurf vorgestellt, der unter dem Namen „Bayerisches Modellregionengesetz“ oder umgangssprachlich „Einfach-mal-machen-Gesetz“ bekannt wird. Ziel ist ein umfassender Bürokratieabbau, indem probeweise und zeitlich befristet Landesrecht in ausgewählten Modellregionen ausgesetzt werden kann. Dieses Vorhaben soll das bekannte Diktum „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, das Lenin zugeschrieben wird, umkehren und stattdessen Vertrauen in die lokale Verwaltung und die Kommunen setzen. Die Initiative, die im März im Landtag beraten wird, zielt darauf ab, „einen anderen Move, einen anderen Drive“ in die Verwaltung zu bringen und die Effizienz des bayerischen Verwaltungshandelns signifikant zu steigern. Das Gesetz ist bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und gilt als „enorme Chance“ für die bayerischen Kommunen, so Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags.
Kommunen können sich als Modellregionen bewerben, wobei der Bewerbungsprozess bewusst „simpel und einfach“ gestaltet werden soll. Die CSU-Fraktion und die Freien Wähler erhoffen sich die Etablierung zahlreicher solcher Modellregionen, mit dem Mindestziel von einer pro Regierungsbezirk. Langfristig ist eine möglichst flächendeckende Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse und erfolgreichen Entbürokratisierungsmaßnahmen geplant. Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, betonte die Wiederherstellung des Prinzips der Subsidiarität: „Was vor Ort gemacht werden kann, soll vor Ort gemacht werden.“ Dies soll den lokalen Akteuren mehr Handlungsspielraum ermöglichen und die Entscheidungswege verkürzen, was letztlich den Bürgern und Unternehmen zugutekommen soll.
Konkrete Beispiele für Regulierungen, die ausgesetzt werden könnten, wurden bereits genannt. Klaus Holetschek, CSU-Fraktionsvorsitzender, erwähnte den Datenschutz und Förderverfahren, die oft mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind. Thomas Karmasin nannte Verpflichtungen zur persönlichen Unterschrift als ein weiteres Beispiel für eine Regelung, die in Modellregionen überprüft werden könnte, um Prozesse zu beschleunigen und zu digitalisieren. Florian Streibl regte zudem an, dass jährlich wiederkehrende Veranstaltungen wie Faschingsfeiern nicht jedes Mal neu genehmigt werden müssten, was eine spürbare Entlastung für Veranstalter und Verwaltungen bedeuten würde. Diese Impulse sollen jedoch primär aus den Kommunen selbst kommen, die am besten wissen, wo der „Schuh drückt“.
Dennoch sind wichtige Schutzmechanismen im Gesetzentwurf verankert. Eine Aussetzung von Regeln ist nicht zulässig, „soweit eine konkrete Gefahr . . . für Leib und Leben“ zu befürchten sei. Zudem muss die Einrichtung einer Modellregion vom bayerischen Innenministerium abgesegnet werden, um eine verantwortungsvolle Umsetzung zu gewährleisten. Parallel dazu versprach Holetschek Unterstützung bei der „Ermessensausübung“ für Beamte, um ihnen Mut zu machen und die Angst vor „Kaskaden von Haftungs- und Schuldfragen“ zu nehmen. Der Wunsch ist, dass das bayerische Modell nicht nur lokal erfolgreich ist, sondern auch dem Bund und der EU als Vorbild für umfassenden Bürokratieabbau dienen kann, wie Holetschek in bewährter bayerischer Manier äußerte.

