Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner muss sich wegen Beleidigung einer Journalistin vor Gericht verantworten. Brandner hatte die SPIEGEL-Journalistin Ann-Katrin Müller auf der Plattform X mehrfach als „Faschistin“, „Spiegel-Faschistin“ und „Oberfaschistin“ bezeichnet. Gegen einen vom Amtsgericht Gera erlassenen Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen, insgesamt 20.000 Euro, vorsah, legte Brandner Einspruch ein. Dies führt nun zu einer Hauptverhandlung. Die Vorwürfe des Gerichts umfassen Beleidigung in drei Fällen sowie Anstiftung zur Beleidigung. Der Fall unterstreicht die zunehmende juristische Auseinandersetzung um die Grenzen der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs, insbesondere wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzt.
Brandner selbst argumentiert, dass es im Kern um die Frage gehe, ob die Bezeichnung „Faschist“ eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung sei. Aus seiner Sicht handle es sich eindeutig um eine Meinungsäußerung. Er bezeichnete den Begriff als „Alltagsbegriff“, der zwar überspitzt sei, aber nicht justiziabel im Sinne einer Beleidigung. Brandner vertritt die Auffassung, dass der Begriff inflationär verwendet werde und daher nicht als schwerwiegende Diffamierung gelten sollte. Diese Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, die juristische Definition von Beleidigung in Bezug auf politisch aufgeladene Begriffe neu zu interpretieren und die Schwelle für strafrechtliche Verfolgung anzuheben.
Parallel zu dem nun anstehenden Strafverfahren gab es bereits umfangreiche zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Das Landgericht Berlin hatte in einem Zivilverfahren eine einstweilige Verfügung zugunsten von Ann-Katrin Müller erlassen. Diese untersagte Brandner explizit die weitere Verwendung der betreffenden Begriffe. Das Kammergericht bestätigte dieses Verbot und wies Brandners Berufung zurück. Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen diese gerichtliche Anordnung wurden gegen Brandner Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro festgesetzt. Brandner kündigte an, weiterhin gegen diese zivilrechtlichen Entscheidungen vorzugehen, und versuchte sogar, andere zur Nachahmung seiner Beleidigungen anzustiften, indem er eine Belohnung für ungestrafte Wiederholungstäter auslobte.
Müllers Anwalt Oliver Srocke begrüßte den Erlass des Strafbefehls als „wichtiges Signal“. Er betonte, dass Brandners Versuch, sich als „Märtyrer der Meinungsfreiheit“ zu inszenieren und seine „Hetze“ als zulässige Kritik zu tarnen, „klar gescheitert“ sei. Srocke wies darauf hin, dass Brandner bereits in den Zivilverfahren versucht habe, ein stark verharmlosendes Verständnis des Begriffs „Faschismus“ durchzusetzen, was weitreichende und gefährliche Konsequenzen für die Diffamierung von Personen ohne Anhaltspunkte hätte. Die Angriffe auf Frau Müller seien nichts als „unzulässige Diffamierungen einer Journalistin“, die sachlich und rechtskonform über die AfD berichte. Sie dienten allein der persönlichen Herabwürdigung und keiner Sachdiskussion. Srocke hob hervor, dass Brandner selbst bei einer Einstufung als Meinungsäußerung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für seine Behauptungen liefern konnte.

