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Home»Wirtschaft»Neues Altkleider Gesetz: Hersteller sollen mehr zahlen
Wirtschaft

Neues Altkleider Gesetz: Hersteller sollen mehr zahlen

By March 27, 20262 Mins Read
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Bundesumweltminister Carsten Schneider plant ein neues Textilgesetz, um Bekleidungshersteller künftig stärker in die Verantwortung für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern zu nehmen. Der SPD-Politiker zielt damit auf kurzlebige Billigkleidung, oft als “Fast Fashion” bezeichnet, ab, die den Markt überschwemmt und immense Mengen an Textilabfällen verursacht. Schneider erklärte, dass “Fast-Fashion-Kleidung nur kurz getragen, aber lange Ärger macht” und kaum wiederverwendet oder recycelt werden kann. Mit dem Gesetz sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden, wobei Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien und Schuhe unter die Regelung fallen.

Als Hersteller gelten alle, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, einschließlich Importeure. Diese müssen sich an sogenannten “Organisationen für Herstellerverantwortung” beteiligen. Diese Organisationen sollen die flächendeckende Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Jede dieser Organisationen wird verpflichtet sein, eine Sammelquote von 70 Prozent der im Vorjahr auf den Markt gebrachten Kleidung ihrer Mitglieder zu erreichen. Schneider betonte, dass “wer massenhaft Wegwerfklamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen soll”. Dies gelte explizit auch für Billigimporte aus China.

Die Höhe der Herstellerabgaben soll sich nach der Menge und der Qualität der auf den Markt gebrachten Textilien richten. Es gilt der Grundsatz: Je mehr Textilien ein Hersteller anbietet und je minderwertiger die Ware ist, desto höher fallen die zu leistenden Beiträge aus. Die Abgabenhöhe soll zudem von Kriterien wie Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit und dem Anteil gefährlicher Stoffe abhängen – umweltfreundlichere Produkte sollen geringere Beiträge nach sich ziehen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch alarmierende Zahlen untermauert: Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen der Bekleidungs- und Textilabfälle deutscher Privathaushalte laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen.

Umweltschützer äußern sich jedoch kritisch zu den geplanten Vorgaben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet die Regelung als “zahnlos”. Viola Wohlgemuth von der DUH befürchtet einen “gnadenlosen Unterbietungswettbewerb”, bei dem es nicht um Umweltschutz, sondern um die billigste Abfallentsorgung gehe, da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten und jede Organisation eigene Standards definieren könnte. Ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Secondhandshops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern, sofern sie lediglich tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall klassifiziert werden. Ein konkreter Gesetzentwurf soll den Eckpunkten später folgen.

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