Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen, sollen in Deutschland künftig eine höhere finanzielle Entschädigung erhalten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisherigen Leistungen deutlich anheben soll. Ziel der Reform ist es, Betroffene besser zu entschädigen und bestehende Regelungen zu verbessern.
Nach dem Entwurf sollen Betroffene künftig 100 Euro für jeden Tag erhalten, den sie zu Unrecht in Haft verbracht haben. Der derzeitige Satz liegt bei 75 Euro pro Tag. Wer länger als sechs Monate unschuldig in Haft war, soll künftig sogar 150 Euro pro Tag bekommen.
Die geplante Regelung gilt für Menschen, deren Verurteilung später aufgehoben wird. Sie gilt auch für Personen, deren Verfahren nach einer Untersuchungshaft eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. In diesen Fällen besteht bereits heute ein Anspruch auf Entschädigung.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft die Berechnung der Entschädigung. Nach dem neuen Vorschlag dürfen Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis nicht mehr von der Entschädigung abgezogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene den vollen vorgesehenen Betrag erhalten.
Auch bei den Fristen sind Änderungen geplant. Bisher müssen Betroffene ihren Antrag auf Entschädigung innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens oder nach einem Freispruch stellen. Künftig soll diese Frist auf zwei Monate verlängert werden.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine neue Möglichkeit für Menschen, deren frühere Verurteilung aufgehoben wurde. Sie sollen verlangen können, dass die Aufhebung des Urteils öffentlich bekannt gemacht wird. Mindestens eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll möglich sein.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums können nun die Bundesländer und verschiedene Verbände bis zum 14. August Stellung zu dem Entwurf nehmen. Anschließend kann das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.
Stefanie Hubig erklärte, dass ein funktionierender Rechtsstaat Fehler anerkennen und korrigieren müsse. Menschen, die zu Unrecht ihre Freiheit verloren hätten, sollten eine angemessene Entschädigung erhalten. Auch Abzüge für Unterkunft und Verpflegung während der Haft seien aus ihrer Sicht nicht gerecht.
Die Reform benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Das ist erforderlich, weil die Entschädigungszahlungen von den Bundesländern finanziert werden.
Bereits im Jahr 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann einen ähnlichen Reformvorschlag vorgestellt. Nach dem Ende der damaligen Bundesregierung wurde dieser Entwurf jedoch nicht weiter umgesetzt.
Mit dem neuen Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung das Thema erneut auf. Sollte die Reform beschlossen werden, würden zu Unrecht inhaftierte Menschen künftig höhere Entschädigungen erhalten und mehr Zeit bekommen, ihre Ansprüche geltend zu machen.

