Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet nach Angaben des Innenministeriums den AfD-Landtagsabgeordneten Benjamin Nolte. Dies geht aus einer Antwort von Innen-Staatssekretär Sandro Kirchner auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Mit Nolte steht damit ein weiterer Abgeordneter der AfD im Bayerischen Landtag unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden.
Benjamin Nolte reagierte auf die Bekanntgabe mit Kritik. Er erklärte, dass ihm die Entscheidung bisher nicht bekannt gewesen sei. Die Maßnahme bezeichnete er als unbegründet und wies die Vorwürfe zurück. Nach seiner Einschätzung stehe die Beobachtung im Zusammenhang mit den aktuellen Umfragewerten seiner Partei.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die AfD-Landtagsabgeordneten René Dierkes und Franz Schmid vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Auch die AfD als Partei wird in Bayern durch die Behörde beobachtet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diese Maßnahme im Juni und sah die rechtlichen Voraussetzungen dafür als erfüllt an.
Nach Angaben des Innenministeriums basiert die Beobachtung von Nolte auf dem Verdacht, dass er sein politisches Amt in einer Weise nutze, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten könnte. Die Behörden verweisen dabei auf verschiedene öffentliche Aussagen und politische Positionen des Abgeordneten.
Ein zentraler Punkt betrifft seine Unterstützung des sogenannten Remigrationskonzepts. Dieses Konzept wird unter anderem von Martin Sellner vertreten, der als führende Figur der Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum gilt. Laut Innenministerium wird Nolte mit dieser Idee in Verbindung gebracht. Die Behörden sehen darin einen wichtigen Aspekt ihrer Bewertung.
Darüber hinaus führen die Sicherheitsbehörden mehrere öffentliche Äußerungen an, die nach ihrer Einschätzung Zweifel an demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien aufkommen lassen könnten. In der Stellungnahme des Innenministeriums wird darauf hingewiesen, dass wiederholte Vorwürfe gegen politische Gegner das Vertrauen in demokratische Institutionen beeinträchtigen könnten.
Nach Angaben des Innen-Staatssekretärs sehen die Behörden außerdem Hinweise auf eine Unterstützung der Identitären Bewegung. In der Begründung heißt es, Nolte habe Inhalte der Bewegung geteilt, sich mit deren Aktivitäten solidarisiert und sei vereinzelt gemeinsam mit Aktivisten der Gruppierung in Erscheinung getreten.
Die Identitäre Bewegung wird von deutschen Sicherheitsbehörden seit Jahren beobachtet. Sie wird dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet. Die Behörden prüfen regelmäßig mögliche Verbindungen zwischen politischen Akteuren und der Bewegung.
Das Innenministerium teilte zudem mit, dass derzeit die mögliche Beobachtung eines weiteren AfD-Abgeordneten geprüft werde. Weitere Details zu dieser Person wurden nicht veröffentlicht. Die laufenden Prüfungen sollen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgen.
Aus der Opposition kam Zustimmung zu der Entscheidung. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, begrüßte die Beobachtung Noltes. Sie erklärte, die Begründung des Innenministeriums verdeutliche die Bedeutung einer genauen Prüfung durch die Sicherheitsbehörden.
Die AfD weist die Vorwürfe gegen ihre Vertreter regelmäßig zurück. Parteimitglieder betonen, dass ihre politischen Positionen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und innerhalb des demokratischen Systems vertreten würden. Die Partei kritisiert die Beobachtung durch den Verfassungsschutz seit Jahren und bezeichnet diese als politisch motiviert.
Die Diskussion über die Beobachtung von AfD-Politikern beschäftigt Politik und Gerichte bereits seit längerer Zeit. Während Sicherheitsbehörden auf mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen verweisen, sehen Vertreter der Partei darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer politischen Arbeit.
Mit der Aufnahme von Benjamin Nolte in die Beobachtungsliste rückt die Debatte erneut in den Fokus. Die weiteren Entwicklungen dürften sowohl politisch als auch rechtlich aufmerksam verfolgt werden. Die zuständigen Behörden betonen, dass ihre Maßnahmen auf gesetzlichen Grundlagen beruhen und regelmäßig überprüft werden.

